Eine psychotherapeutische Behandlung kann ratsam sein, wenn Sie…
• Psychische Probleme wie z.B. Ängste oder depressive Verstimmungen nicht mehr alleine oder mit Unterstützung Ihrer Familie oder Freunde lösen können
• die alltäglichen Anforderungen des Lebens nur schwer oder nicht mehr ausreichend bewältigen können
• in Folge einer schweren, körperlichen Erkrankung wie Krebs oder Diabetes ein psychisches Leiden entwickeln
• wegen einer seelischen Beeinträchtigung bereits vom Haus- oder Facharzt „Krank geschrieben“ worden sind, also bei Ihnen „Arbeitsunfähigkeit“ besteht
• im Rahmen einer psychosomatischen Rehamaßnahme die Empfehlung erhalten haben, im Anschluss eine ambulante Psychotherapie zu beginnen.
• Bevor Sie eine Psychotherapie beginnen, sollte ärztlich abgeklärt sein, ob möglicherwiese auch körperliche Ursachen für die psychische Störungen und Beschwerden verantwortlich oder mitverantwortlich sind, zum Beispiel eine Über- oder Unterfunktion der Schilddrüse.
• Sollte bei Ihnen Long-Covid, Krebs, Diabetes, etc. bereits bekannt sein, bringen Sie bitte -alle- medizinischen Unterlagen mit.
• Allgemeine Informationen zur Psychotherapie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz finden Sie unter: https://www.kv-rlp.de/patienten/psychotherapie
• Auf der Seite der Bundespsychotherapeutenkammer finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um das Thema ambulante Psychotherapie, wie zum Beispiel: Brauche ich eine Psychotherapie? Wie finde ich die richtige Therapeut:in? Wie verläuft die psychotherapeutische Sprechstunde? U.v.a.m.: Patient*innen – BPtK
• Allgemeine Informationen zur Psychotherapie und Psychosomatik finden Sie unter: Für Patienten (bpm-ev.de)
Der weitere Weg zur Psychotherapie
Wenn Sie sich an mich wenden, werden wir zunächst in bis zu 3 Sprechstundenterminen klären, was sich aus fachlicher Sicht hinter Ihren Problemen verbirgt und wie eine Behandlung eventuell aussehen und ablaufen kann.
• Wenn Sie gesetzlich versichert sind, müssen Sie zum ersten Termin nur Ihre Krankenkassenkarte mitbringen. Sie benötigen keine Überweisung.
• Wenn Sie privat versichert sind, erhalten Sie von mir eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen müssen. Es kann ratsam sein, sich vorher bei der privaten Krankenkasse (bei Beamten zusätzlich noch bei der Beihilfe) nach den Bedingungen für die Kostenübernahme von ambulanter Psychotherapie zu erkundigen.
• Selbstzahler erhalten von mir ebenfalls eine Rechnung mit den zuvor vereinbarten Honorarsätzen.
Seit April 2018 ist für gesetzlich Versicherte der Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde verpflichtend für Personen, die eine psychotherapeutische Behandlung beginnen möchten. Leider stellt der Besuch der psychotherapeutischen Sprechstunde noch keine Garantie für einen verfügbaren Therapieplatz dar. Allerdings ist der Besuch notwendig, um überhaupt auf der Warteliste aufgenommen zu werden.
Der Sinn einer Sprechstunde liegt darin, dass eine erste psychotherapeutische Abklärung erfolgen kann um z.B. eine Verdachtsdiagnose hinsichtlich des Vorliegens einer psychischen Erkrankung gestellt werden kann. Weiterer Nutzen der Sprechstunde ist eine erste Beratung, Beantwortungen Ihrer Fragen, Empfehlungen weiterer Behandlungsmöglichkeiten bzw. -alternativen, usw.
In der Folge kommen folgende Module in Betracht:
- 2 bis 4 sogenannte „Probatorische“ Sitzungen zur Einleitung einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie
- 12 stündige Akutbehandlung
- Gruppenpsychotherapie (entweder „allgemeine“ Gruppenpsychotherapie, oder spezifische Gruppentherapien, für spezielle Krankheiten: ADHS, Tinnitus und Post-Covid)
- Empfehlung anderer Beratungs- und Unterstützungsangebote (wie zum Beispiel: Suchtberatung, Schuldnerberatung, Ehe- und / oder Familienberatung, Anschluss an eine Selbsthilfegruppe, u.v.a.m.)
- Wenn ich keine Kapazitäten habe, können Sie sich danach auch an eine andere kassenzugelassene Praxis Ihrer Wahl wenden, um Termine für probatorische Sitzungen zu vereinbaren, Sie erhalten dann von mir eine entsprechende Bescheinigung.
Nach den „Probatorischen“ Sitzungen erfolgt die Diagnosestellung und die Stellung des Antrags auf die Kostenübernahme für die Psychotherapie bei der Krankenkasse.
• Kurzzeittherapien bei gesetzlich Versicherten werden formlos beantragt, ohne Gutachten.
• Langzeittherapien erfordern einen Bericht an den Gutachter der Krankenkasse.
• Der Bericht für den Gutachter wird im verschlossenen Umschlag über die Krankenkasse an die Kollegen weitergeleitet, sodass die Sachbearbeiter nichts von Ihrer persönlichen Krankengeschichte erfahren können.
• Der Gutachter genehmigt den Antrag oder fordert weitere Informationen an. Theoretisch kann er die Behandlung auch ablehnen, das ist aber selten der Fall, und auch dann gibt es noch die Widerspruchsmöglichkeit.
• Bei Privaten Krankenkassen / Beihilfe müssen Sie die Modalitäten erfragen.